Was sind Hautflügler?

Hautflügler (wissenschaftlich: Hymenoptera) sind eine Insektenordnung mit einer enormen Arten- und Formenvielfalt. Alleine in Mitteleuropa leben 11.000 Hautflügler-Arten. Zu den Hautflüglern zählen Wild- und Honigbienen, Wespen und Ameisen. Auch hinter dem Begriff „Wespen“ verbirgt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Arten. Alle Hautflügler haben im Naturhaushalt eine wichtige Funktion. Lediglich zwei Arten können für den Menschen lästig werden.

Was kann die Biologische Station leisten?

Die Biologische Station im Kreis Neuss informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Lebensweise der Hautflügler. Beratungen werden telefonisch durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden die Bürgerinnen und Bürger für die Biologie der Wespen und ihre Rolle im Naturhaushalt informiert. Ängste und Vorurteile werden durch Wissen abgebaut. Mit diesen Kenntnissen steigt die Akzeptanz gegenüber diesen nützlichen Tieren. Die Möglichkeiten der friedlichen Koexistenz werden dargestellt. Dazu zählen beispielsweise das Anbringen von Fliegengittern oder die Verwendung ätherische Öle, wie Nelken- oder Lavendelöl, um die Tiere fernzuhalten.

Die Biologische Station vermittelt den Kontakt zu Personen, die vor Ort weitere Schritte einleiten können. Darüber hinaus unterstützt die Biologische Station die Untere Landschaftsbehörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben.

Was kann die Biologische Station nicht leisten?

Der Rhein-Kreis Neuss hat eine Fläche von 576,4 Quadratkilometer. Daher können die Mitarbeiter der Biologischen Station nur in Ausnahmefällen selbst einen Ortstermin wahrnehmen. Es gibt in manchen Städten aber sachkundige Imker oder Naturschützer, die vor Ort die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Lebensweise der Tiere aufklären und das weitere Vorgehen besprechen. In einigen Fällen ist eine Umsiedlung oder Vernichtung erforderlich. Keinesfalls sollte man eigenmächtig Nester entfernen, da einige Wespenarten schützenswert sind und Hornissen, Hummeln und Wildbienen gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beachten. Die fachkundige Umsiedlung oder Entfernung von Wespennestern ist eine Dienstleistung, die auch angemessen honoriert werden muss. Eine Entfernung der Nester ist allerdings nur in seltenen Fällen notwendig. Denn die Wespenstaaten sind nämlich nur einjährig und die Völker sterben im Herbst ab. Die Nester werden im nächsten Jahr dann nicht wiederbesiedelt.

Sie können sich einen vereinfachten oder einen ausführlichen Bestimmungsschlüssel herunterladen:

Vereinfachter Bestimmungsschlüssel (PDF ca. 6 MB)
Ausführlicher Bestimmungsschlüssel (PDF ca. 5 MB)