Feldhamster

Der Feldhamster (Cricetus cricetus) war einst in der Niederrheinischen Bucht weit verbreitet. Er war hier mitunter so häufig, dass er als Plage bis in die 1970er Jahre hinein bekämpft wurde. 1992 wurde er wegen seines Bestandsrückgangs in den Anhang IV der Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie aufgenommen.

Damit gehört die Art zu den europaweit bedrohten, streng zu schützenden Tierarten. Dies verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen und die Lebensraumbedingungen zu optimieren. Dazu müssen aber keine Schutzgebiete ausgewiesen werden; ein Vorkommen des Feldhamsters führt daher nicht zur Ausweisung eines Schutzgebietes.

Aufgrund des drastischen Bestandsrückgangs in NRW musste der Feldhamster 1999 in die Kategorie 1 "vom Aussterben bedroht" der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere Nordrhein-Westfalens aufgenommen werden.

Vorkommen im Rhein-Kreis Neuss

Auch im Rhein - Kreis Neuss sind die Feldhamsterpopulationen sehr stark zurückgegangen. Aktuell sind nur vier Feldhamster Vorkommen in Nordrhein-Westfalen bekannt, von denen lediglich zwei größere Bestände aufweisen. Das Vorkommen bei Rommerskirchen ist vermutlich der größte Bestand in NRW.

Durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein - Westfalen (MUNLV) wird der Feldhamsterschutz als Teil des Vertragsnaturschutzes gewährleistet.  Die Verträge werden im Rahmen des Kreiskulturlandschaftsprogramms abgeschlossen. Ansprechpartner sind hier der Rhein-Kreis Neuss und das Haus der Natur. Die Aufgaben der Biologischen Station sind Bestandsaufnahmen, Effizienzuntersuchungen und die fachliche Begleitung der vor Ort wirtschaftenden Landwirte.

Weitere Informationen sind in den Fachinformationssystemen des Landes zu finden.